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Heussstr. 44
52078 Aachen
tel.: +49 (0) 241 - 46 356 95
fax.: +49 (0) 241 - 46 356 96
email: info@juststudies.de

         

 

            AGB´s - Unsere Teilnahmebedingungen

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AGB´s
Abschluss des Reisevertrages

  1. Das entsprechende Anmeldeformular ausdrucken, ausfüllen und an juststudies, Heussstr. 44, 52078 Aachen, senden. Kurzfristige Anmeldungen können auch per Fax +49 (0) 241 - 46 356 96 oder per Email info@juststudies.de an uns zugesandt werden. In letzterem Fall (Email) muss jedoch eine schriftliche Anmeldung stets noch nachfolgen.
  2. Die Buchung des Programms wird für die juststudies erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer bzw. dem eingeschalteten Repräsentanten schriftlich von juststudies bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der/die Reiseteilnehmer/In bis zur Annahme durch juststudies jedoch längstens 14 Tage ab Eingang der Anmeldung gebunden.
  3. Der Programmteilnehmer übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten weiterer, von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer juststudies gegenüber. Voraussetzung hierzu ist jedoch die Unterzeichnung einer ausdrücklich hierauf ausgerichteten und gesonderten Erklärung bei Abschluss des Reisevertrages.
  4. juststudies behält sich vor, bei allen Programmen, eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR zu erheben.

Inhalt des Reisevertrages

  1. Der Inhalt des Reisevertrags ergibt sich aus der Buchung des/der Reisenden und unserer Buchungsbestätigung. Einbezogen in den Reisevertrag sind die Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erklärungen zu den einzelnen Reisen auf der Website, soweit nicht in Buchung und Bestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Änderungen oder ergänzende Abreden bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit juststudies.

Bezahlung

  1. Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden oder dem Vermittler) und Übergabe des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises pro Person, maximal jedoch € 250,– pro Person, zu leisten, welche auf den Reisepreis angerechnet wird.
  2. Die Restzahlung ist mind. 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig.
  3. Bei High School Aufenthalten werden 50% des Reisepreises bei Anmeldung fällig. Die restlichen 50% des Reisepreises werden 30 Tage nach Anmeldung fällig.
  4. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden erst nach Eingang seiner Zahlung bei juststudies zugesandt oder ausgehändigt.
  5. Soweit juststudies zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
  6. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Tjuststudies berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß dieser Bedingungen zu belasten.

Leistungen

  1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Website und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
  2. Die auf der Website enthaltenen Angaben sind für juststudies bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Internetangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
  3. Nimmt der Reiseteilnehmer wegen vorzeitiger Rückreise aus nicht von juststudies zu vertretenden Gründen Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht für den Kunden Anspruch auf Erstattung der ersparten Aufwendungen.
  4. Auf der Website genannte Möglichkeiten zu fakultativen Programmen (z. B. Freizeit, Ausflüge) sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen.
  5. Liegt während Ihres Programms ein Feiertag, so ersetzt die australische Organisation diesen ausgefallenen Tag nicht. Der Reisepreis bleibt unverändert. Die Daten der jährlichen Feiertage erhalten Sie auf Anfrage. Sollte ein Feiertag in Ihrem gebuchten Zeitraum liegen, wird dementsprechend ein Vermerk auf der Bestätigung hinzugefügt.

Umbuchungen

  1. Falls Sie Ihre/n Kurs/Unterkunft/Flug umbuchen, wird Ihnen die Umbuchung mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25 berechnet. Umbuchungen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Zusätzlich entstehen Ihnen bei einer Flugreise, sofern das Flugticket bereits ausgestellt ist, Kosten bis EUR 100, bei Sonderangeboten bis zu 100%. Umbuchungen/Erstattungen von Kurs/Flug bzw. Unterkunft sind nach Reiseantritt nicht mehr möglich.

Annullierungen

  1. Sie können jederzeit von Ihrem Programm zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei juststudies.
  2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert juststudies den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann juststudies, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
  3. Bei Annullierung Ihres Sprachaufenthaltes entstehen Ihnen bei eigener Anreise folgende Rücktrittskosten (maßgeblich ist jeweils der Anreisetag): a) bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10%, mindestens jedoch EUR 250. b) 29. Tag bis 15 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises. c) 14. Tag bis 8 Tage vor Kursbeginn: 40 % des Reisepreises. d) 7. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises. e) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises. f) a-d) Zusätzlich entstehen Ihnen bei einer Flugreise, sofern das Flugticket bereits ausgestellt ist, Kosten bis EUR 100, bei Sonderangeboten für Flüge bis zu 100 %.
  4. Die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR wird in jedem Falle einbehalten.
  5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, juststudies nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
  6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung für Rückführungskosten im Falle von Unfall und Krankheit und einer Versicherung für Rückführungskosten im Falle von Unfall und Krankheit wird dem Kunden seitens juststudies dringend empfohlen.
  7. juststudies behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist juststudies verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
  8. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die vorstehenden Bestimmungen das Recht des Teilnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt bleibt und uneingeschränkt zusteht.

Vertragspflichten von juststudies

juststudies hat seine Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen und schuldet dem/der Teilnehmer/-In insbesondere: 1.) die gewissenhafte Vorbereitung der Seminare und der Reise. 2.) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. 3.) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. 4.) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Verjährungs- uns Ausschlussfristen

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise bei juststudies GmbH, Heussstr. 44, 52078 Aachen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber juststudies unter der oben angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
  2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und juststudies Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder juststudies die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Ersatzperson

  1. Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein/e Dritte/r an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Die Stellung einer Ersatzperson berechnen wir mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 50 pro Person. Hinzu treten die Kosten, die juststudies für die Neuausstellung eines Flugtickets entstehen.

Kündigung durch juststudies

  1. Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat juststudies das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt juststudies erhalten, evtl. ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Kunden zurückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung gehen bedingte Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

Haftungsbeschränkungen

  1. juststudies haftet für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit juststudies für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, so kann sich auch juststudies gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

Preise/Preisänderungen

  1. Sofern zwischen dem Vertragsabschluss, also dem Zugang der Teilnahmebestätigung, und dem Reisebeginn ein längerer Zeitraum als vier Monate liegt, ist juststudies bis zum Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Reisetermin zu einer Erhöhung des Reisepreises berechtigt, soweit damit einer nicht von juststudies zu vertretenden, nach Vertragsschluss aufgetretenen und für juststudies bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere Benzin/ Ölpreisverteuerungen), der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der vorgenannten Preisbestandteile des ausgeschriebenen Programmpreises und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum vereinbarten Reisepreis addiert. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden solche zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Reiseteilnehmer günstiger ist, wird entweder die ursprünglich kalkulierte Durchschnittsteilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten wird bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der konkrete Erhöhungsbetrag vom Teilnehmer verlangt. In anderen Fällen werden die vom betreffenden Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt und der sich daraus ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz vom Teilnehmer verlangt. Im Falle einer Erhöhung der Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber juststudies ist juststudies berechtigt, den Programmpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag zu erhöhen.
  2. Im Falle einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages ist juststudies berechtigt, den Programmpreis in dem Umfang zu erhöhen, in dem sich die Reise infolge der Kursänderung gemessen an den bei Vertragsabschluss zugrundegelegten Kalkulationsansätzen für juststudies verteuert hat.
  3. juststudies ist in jedem Falle der nachträglichen Änderung des Programmpreises verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Übersteigt die hiernach zulässige Preiserhöhung 5% des Gesamtpreises oder liegt der Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vor, so ist der Teilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn juststudies in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Erklärung von juststudies über die Preiserhöhung geltend zu machen.

Internetkatalog

  1. Die Veröffentlichung des vorliegenden Internetkataloges erfolgte im Januar 2007. Er kann naturgemäß nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Termine und Feiertage anführen. Daher sind Änderungen möglich und bleiben insofern vorbehalten. Maßgeblich hinsichtlich der Termine, Abflug- und Reisezeiten ist daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, wirksam getroffenen Abreden. Mit diesem Katalog werden alle Reiseankündigungen in früheren Katalogen und Broschüren ungültig.

Abreise vor Kursende

  1. Teilnehmer/Innen, die verspätet anreisen bzw. vor Kursende abreisen, erhalten keine Rückerstattung.

Sonstiges

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) § 651 a bis I soweit juststudies nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen oder Reiseprogrammen fremder Reiseveranstalter ist.



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